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Erforderlicher Sicherheitscheck nach Integration von Zusatzgeräten

Der Drucker ist mit einer oder mehreren Schnittstellen für den Anschluss von Zusatzgeräten ausgestattet. Wenn der Drucker an Zusatzgeräte angeschlossen wird (über die mitgelieferte Schnittstelle), sind zusätzliche Sicherheitsrisikobewertungen erforderlich, was dazu führen kann, dass eine neue CE-Konformitätserklärung für die gesamte Maschinenbaugruppe erforderlich ist. Der Systemintegrator ist für die Sicherheit der Maschinenbaugruppe verantwortlich, die den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie (MD) entsprechen muss. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss der Integrator, der als Hersteller der Gesamtheit der Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie gelten kann, eine Risikobeurteilung durchführen. Diese Risikobewertung erstreckt sich sowohl auf die Eignung der einzelnen Komponenten für die Sicherheit der gesamten Baugruppe als auch auf die Gefahren, die sich aus den Schnittstellen zwischen den einzelnen Komponenten ergeben. Durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Zusatzgeräten tritt Canon Production Printing (CPP) nicht als Systemintegrator oder Hersteller der Baugruppe auf, die aus dem Drucker und den angeschlossenen Zusatzgeräten besteht.

Der Systemintegrator muss:

  1. eine Betriebsanleitung für die vollständige Montage von Maschinen nach den Vorgaben der EU-Maschinenrichtlinie (MD) erstellen,

  2. das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren für die Montage von Maschinen gemäß der Maschinenrichtlinie durchführen,

  3. an der Gesamtheit der Maschinen eine besondere Kennzeichnung (z. B. ein spezielles Schild) mit den nach der Maschinenrichtlinie erforderlichen Angaben, einschließlich der CE-Kennzeichnung, anbringen,

  4. eine CE-Konformitätserklärung für die Montage von Maschinen erstellen und unterzeichnen,

  5. ein technisches Dossier für die Montage von Maschinen erstellen, das Folgendes enthalten muss:

    • die Ergebnisse der Risikobewertung

    • die Konstruktionsdetails der Schnittstellen (z. B. Schutzvorrichtungen, Verbindungsförderer, Trichter, Zuführungen und elektronische Schnittstellengeräte) zwischen den Baugruppen

    • Aufzeichnungen zu sämtlichen Änderungen, die bei der Integration der neuen Module in die Baugruppe an den einzelnen Einheiten vorgenommen wurden

    • die CE-Konformitätserklärung für volllständige Systeme

    • die Einbauerklärung und die Montageanleitung für unvollständige Systeme, die in die Montage von Maschinen einbezogen werden